Sachgerechte Verrechnungspreise

Corona-Hilfsfonds: Sorgen Sie rechtzeitig für eine Dokumentation der sachgerechten Verrechnungspreise, um belegen zu können, dass die liquiden Mittel verwendet werden, um eine Geschäftstätigkeit in Österreich zu erhalten!

Zur Abfederung von Liquiditätsengpässen österreichischer Unternehmen wurde von der Bundesregierung am 3.4.2020 im Rahmen des 3. Covid-Gesetzes der Corona-Hilfsfonds als Fördermaßnahme geschaffen. Die bisher vorliegende Verordnung umfasst Garantien und Direktkredite; die Verordnung für die nicht rückzahlbare Direktzuschüsse steht noch aus. (Details zu den Eckdaten und zur Antragstellung können Sie unserem diesbezüglichen Newsletter bzw. unserem Finanzierungswegweiser entnehmen.)

Die beim jeweiligen Kreditinstitut einzureichenden Anträge haben plausibel darzustellen, dass der Liquiditätsbedarf auf durch die Ausbreitung von Covid-19 verursachte wirtschaftliche Auswirkungen zurückzuführen ist. Zudem ist anzuführen, welche Zahlungsverpflichtungen mit der finanziellen Maßnahme für welchen Betrachtungszeitraum gedeckt werden sollen. Antragstellende verpflichten sich, die erhaltene Liquidität ausschließlich für die Deckung dieses Liquiditätsbedarfs einzusetzen, um die bei Antragstellung bestehende Geschäftstätigkeit in Österreich zu erhalten und auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen (in Österreich) Bedacht zu nehmen (siehe RL zur Covid-VO. Rz 12.1ff).

In diesem Zusammenhang sollte von österreichischen Unternehmen, die die Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen, schon vorsorglich gezielt dokumentiert werden, dass die erhaltene Liquidität nicht durch unsachgerechte Verrechnungspreise verbundenen Unternehmen im Ausland zugutekommt. Es wird dabei auch zu belegen sein, dass die österreichische Gesellschaft ihren Liquiditätsengpass nicht bereits im Vorfeld über sachgerechte grenzüberschreitende Verrechnungspreise hätte vermeiden können. Nach Maßgabe des Fremdverhaltensgrundsatzes ist detailliert darzulegen, dass Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen im Ausland unter den gleichen Konditionen abgewickelt werden, wie dies auch mit fremden Dritten geschehen würde. Dies kann je nach Unternehmensgegenstand verschiedenste Transaktionen betreffen, von konzerninternen Warenbewegungen, Dienstleistungen, Lizenzbeziehungen bis hin zu Fremdkapitalbereitstellungen. Daher sollte bei Inanspruchnahme der Förderungen jedenfalls eine umfassende Analyse der Leistungsverflechtungen mit verbundenen Unternehmen für den Bedarfsfall verfügbar sein.

Gerne unterstützen wir Sie bei der zeitnahen Erstellen einer sachgerechten Dokumentation.