Corona Virus: Steuerliche Maßnahmen zur Abmilderung von Liquiditätsengpässen

Das BMF hat steuerliche Maßnahmen bekanntgegeben, die Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzögerungen in der Corona-Krise abmildern sollen. Folgende Maßnahmen sind dazu beschlossen worden:

  • Herabsetzung oder Aussetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020
  • Entfall von Nachforderungszinsen sowie Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verspäteter Abgabenentrichtung
  • Stundung oder Ratenzahlung von Abgaben (inkl. Zinsen und Zuschlägen)

Eine ausführliche Sonder-Tax-News zu den Details dieser Maßnahmen werden wir Anfang nächster Woche versenden.

Ihr BDO Beraterteam ist weiterhin gerne für Sie da. HIER ERFAHREN SIE MEHR