Corona Virus: Steuerliche Maßnahmen zur Abmilderung von Liquiditätsengpässen
Das BMF hat steuerliche Maßnahmen bekanntgegeben, die Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzögerungen in der Corona-Krise abmildern sollen. Folgende Maßnahmen sind dazu beschlossen worden:
- Herabsetzung oder Aussetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020
- Entfall von Nachforderungszinsen sowie Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verspäteter Abgabenentrichtung
- Stundung oder Ratenzahlung von Abgaben (inkl. Zinsen und Zuschlägen)
Eine ausführliche Sonder-Tax-News zu den Details dieser Maßnahmen werden wir Anfang nächster Woche versenden.
Ihr BDO Beraterteam ist weiterhin gerne für Sie da. HIER ERFAHREN SIE MEHR