Corona-Kurzarbeit konkret: Was ist nun zu tun?
Soeben wurden die offiziellen Richtlinien zum Corona-Kurzarbeitsmodell veröffentlicht. Gegenüber den ersten Entwürfen gibt es zahlreiche signifikante Änderungen, die wir im Folgenden für Sie aufbereitet haben.
Die Eckpunkte der Corona-Kurzarbeit:
- Der Antrag wird innerhalb von 48h bewilligt.
- Kurzarbeit kann sofort beantragt werden. Urlaub und Zeitguthaben müssen nicht unbedingt konsumiert werden.
- Auch die Sonderzahlungen werden anteilig in der Unterstützung für den Dienstgeber berücksichtigt.
- Die Dienstgeberbeiträge (mit Ausnahme des Beitrags zur betrieblichen Vorsorge) inklusive Lohnnebenkosten werden ab dem 1. Monat zur Gänze vom AMS übernommen.
- Die Aufstockung der Arbeitsstunden kann flexibler gehandhabt werden.
Insgesamt wurden die Kosten für Arbeitgeber bei der Kurzarbeit im Vergleich zu einvernehmlichen Kündigungen deutlich reduziert: Die Nettoersatzraten für Arbeitnehmer wurden auf bis zu 90% angehoben, die Ausfallszeit konnte auf durchschnittlich 10%, zeitweise sogar auf 0 gesenkt werden.
Wer gehört zum förderbaren Personenkreis?
Grundsätzlich können nun für alle Arbeitnehmer Förderungen beantragt werden – auch für Lehrlinge und Mitglieder der geschäftsführenden Organe.
Auf Arbeitgeberseite sind ausgenommen:
- Bund
- Bundesländer
- Gemeinden
- Gemeindeverbände
- Sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts
- Politische Parteien
Ärzte und andere Freiberufler, die meisten Vereine und ausgelagerte Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind somit förderbar.
Was ist nötig, um Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen umzusetzen?
- Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder mit den einzelnen Arbeitnehmern
- Vorbereitung folgender Dokumente:
- Sozialpartnervereinbarung "Betriebsvereinbarung" (wird in Kürze von der WKO veröffentlicht)
- AMS-Antragsformular
- Übermittlung der Unterlagen an das AMS
- Sie erhalten innerhalb von 48h Rückmeldung bezüglich Genehmigung bzw. Ablehnung Ihres Antrags bzw. die Meldung von Nachbesserungsbedarf.
AMS-Formulare finden Sie hier.
Gerne unterstützen wir bei der Aufbereitung der nötigen Unterlagen und der Einbringung Ihrer Anträge!
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns unter info@bdo.at