Liquiditätssicherung für Unternehmen
Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise hat die Bundesregierung im März unterschiedliche Pakete geschnürt. Unter anderem wurde die Einrichtung von Überbrückungsgarantien zur Liquiditätssicherung für Unternehmen im Wege von aws, ÖHT und OeKB über die COFAG beschlossen.
Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen ist, dass diese Maßnahme mit 31.12.2020 ausläuft und der Antrag bis zu diesem Zeitpunkt jedenfalls beim zuständigen Förderinstitut eingelangt sein muss. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass auch der Fristenlauf bei der jeweiligen Hausbank bis zur Weiterleitung des Antrags an die Förderstelle zu berücksichtigen ist.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, Anträge bei der Hausbank mit den entsprechend erforderlichen Unterlagen (Antrag, Jahresabschlüsse, Vorschaurechnungen etc.) spätestens bis Ende Oktober einzubringen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen gerne.
Julia Leeb
julia.leeb@bdo.at
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Julia Newertal
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Michael Grahammer
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