Bis zu 100% Beihilfenintensität für F&E-Vorhaben
Mehr als 140 Begriffsbestimmungen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Mehr als 120 verschiedene beihilferechtliche Fragestellungen
Gehen Sie den Weg zur EU-Beihilferechtskonformität
WIR KENNEN DIE HERAUSFORDERUNGEN
Umsetzung
Finanzierungskonzepte
Sie wissen nicht, wie sich die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft beihilferechtskonform gestalten lässt und wie Ihre Forschungstätigkeiten zu qualifizieren sind?
Beihilferechtskonformität
Evaluierung
Sie fragen sich, ob Ihre bestehenden rechtlichen Grundlagen (Satzung, Förderverträge, Finanzierungsvereinbarungen, Kooperationsverträge etc.) die Bedingungen des EU-Beihilferechts erfüllen?
Wissenstransfer
Workshops
Sie möchten bei Ihren Mitarbeiter:innen (Finanzabteilung, Projektleitung etc.) Awareness hinsichtlich beihilferechtlicher Aspekte aufbauen?
EU-BEIHILFERECHT
Unsere Services
Werden öffentliche Förderungen und Subventionen vergeben und in Anspruch genommen, wirft das häufig beihilferechtliche Fragen für Fördergebende, öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen und Großunternehmen auf. Eine unserer Kernkompetenzen ist das EU-Beihilferecht. Wir wissen, wie es sich auf die Finanzierung und Organisation von Wissenschaftseinrichtungen und deren F&E-Aktivitäten auswirkt. Nutzen Sie unseren kooperativen Beratungsansatz, der betriebswirtschaftliche Kompetenz, ein fundiertes Verständnis für die vielfältigen Anforderungen betroffener Akteur:innen und einen umfassenden Einblick in die Organisation österreichischer Wissenschaftseinrichtungen zusammenführt.
Unsere Grundsätze:
- Wir wagen den Blick über den Tellerrand hinaus und haben alle Neuerungen im Blick.
- Effektive und lösungsorientierte Ansätze liefern: Unsere Leistungen bringen Ihnen nachhaltigen Erfolg und Zufriedenheit.
- Vertrauen und Verlässlichkeit stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Sie können jederzeit auf unsere Expert:innen zählen.
Sicherheit dank einer transparenten Nachweisführung
Optimale Förderungskonzepte, die mit dem beihilferechtlichen Rahmen abgeglichen sind
Entwürfe von möglichen Szenarien über die beihilfenkonforme Mittelverwendung