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EU

21 August 2019

Margenbesteuerung bei Reiseleistungen – Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich 

Österreich wendet die Margenbesteuerung für Reiseleistungen (§ 23 UStG) derzeit nur bei nichtunternehmerischen Leistungsempfängern an, obwohl diese auch gegenüber unternehmerischen Leistungsempfängern Anwendung finden müsste.
Die Kommission hat daher am 6.6.2019 beschlossen, Österreich vor dem EuGH zu verklagen. 
Anm.: Eine (zumindest partielle) Ausweitung der Margenbesteuerung auf unternehmerische Leistungsempfänger wurde in Österreich zwar bereits beschlossen. Nach dem Initiativantrag des AbgÄG 2020 (983/A 26. GP) soll deren Inkrafttreten aber erneut vom 1.5.2020 auf den 1.1.2022 verschoben werden. Betroffene Unternehmer können sich jedoch auf die unmittelbare Anwendbarkeit des Europarechts stützen.