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Was doch noch von der Steuerreform geblieben ist

17 September 2019

Im Laufe des heurigen Frühjahres wurden vom Finanzministerium eine Reihe von Begutachtungsentwürfen versandt: das EU-Streitbeilegungsgesetz, das Digitalsteuerpaket, StRefG I 2019/20, das Gesetz zur Neuorganisation der Finanzverwaltung und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2020 (samt EU-Meldepflichtgesetz). Diese Entwürfe wurden in Anbetracht der politischen Turbulenzen nicht mehr als Regierungsvorlagen, sondern in abgeänderter Form als Initiativanträge in den Nationalrat eingebracht. Die Initiativanträge zum StRefG 2020, dem Finanz-Organisationsreformgesetz und dem AbgÄG 2020 wurden dem Budgetausschuss mit Fristsetzung 1.9.2019 zugewiesen. Darüber soll noch vor der Nationalratswahl am 29.9.2019 im Parlament abgestimmt werden. 

Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020)

Der Initiativantrag enthält folgende wichtige  Änderungen: 

•    Erhöhung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf EUR 800 ab 2020
•    Einkommensteuerliche Pauschalierung für Kleinunternehmer bis EUR 35.000 Jahresumsatz ab 2020
•    Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für niedrige Einkommen mittels Steuergutschrift
•    Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages ab 2020
•    Sondervorschriften für „hybride Gestaltungen“ im Körperschaftsteuerrecht ab 2020
•    Vereinheitlichung in Bezug auf Reihengeschäfte und Konsignationslager
•    Erhöhung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf EUR 35.000 Umsatz ab 2020
•    Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10% für elektronische Publikationen
•    Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und bei der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgrund der Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes

 

Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020)

Dieser Entwurf beinhaltet unter anderem folgende  Neuerungen:

•    Einführung einer Digitalsteuer von 5% auf Onlinewerbung für große Unternehmen ab 2020
•    Aufzeichnungspflichten für Onlineversandhändler
•    Haftung von Versandhändlern und Vermittlungsplattformen
•    Entfall der Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer für Kleinsendungen aus Drittländern bis EUR 22 – voraussichtlich ab 2021
•    Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen

 

Das Finanz-Organisationsreformgesetz

sieht eine Neuorganisation der Finanz- und Zollverwaltung vor, die aber erst mit 1.7.2020 in Kraft treten soll. Es bleibt abzuwarten, ob diese Initiativanträge noch rechtzeitig im Parlament beschlossen werden. Wir werden in der nächsten Ausgabe ausführlich darüber berichten