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Weitere Einzelmaßnahmen

10 Jänner 2020

  • Erhöhung des Familienbonus von derzeit EUR 1.500 auf EUR 1.750 sowie der Untergrenze von EUR 250 auf EUR 350
  • Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen
  • Einführung eines Steueranreizmodells für die österreichische Filmproduktion
  • Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Damenhygieneartikel
  • Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern durch steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen
  • Nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer
  • Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer
  • Prüfung der Entbürokratisierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
  • Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion
  • Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums vom 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption
  • Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung unter höchsten ökologischen Aspekten
  • (Wieder-)Einführung einer Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten ab einer bestimmten Behaltefrist
  • Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierungen für innovative Start-ups und KMU mit Obergrenze pro Investment (z.B. EUR 100.000 über 5 Jahre)
  • Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe für Studierende auf 15.000 EUR

 

Ansprechpartner:

Lorenz Schilling
+43 5 70 375 - 1875
lorenz.schilling@bdo.at