Newsletter:

Steuerreform 2020-2024 – erste Details zum Inkrafttreten

10 Februar 2020

Steuerentlastung

Eines der Kernstücke der geplanten Steuerreform ist die Senkung des Einkommensteuertarifes. Im Jahr 2021 soll die erste Stufe des Einkommensteuertarifs von derzeit 25% auf 20% gesenkt werden, die Senkung der nächsten zwei Stufen, und zwar von 35% auf 30% und von 42% auf 40%, soll 2022 umgesetzt werden. Der ursprünglich auf die Jahre 2016-2020 beschränkt eingeführte 55%ige Sondersteuersatz für Einkommen über EUR 1 Mio. soll künftig zeitlich unbefristet weitergelten.

Die Ausweitung des Gewinnfreibetrages ohne Investitionserfordernis bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 100.000 soll im Jahr 2022 kommen.

Auch die Begünstigung für eine Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn sowie die Möglichkeit zum Gewinnrücktrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner soll erst 2022 umgesetzt werden.

Die Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll voraussichtlich ab 2022 auf EUR 1.000 erhöht werden.

Auch die angekündigte Erhöhung des Familienbonus von derzeit EUR 1.500 auf EUR 1.750 sowie der Untergrenze von EUR 250 auf EUR 350 soll erst 2022 kommen.

Freuen darf sich die Landwirtschaft, da die für sie vorgesehenen Maßnahmen, wie z.B. die Erhöhung der Buchführungsgrenze auf EUR 700.000 oder eine 3-Jahres-Verteilung für Gewinne, bereits 2021 in Kraft treten sollen.

Ökosoziale Steuerreform

Die unter diesem Titel bereits bekanntgegebenen Einzelmaßnahmen sollen bereits 2021 umgesetzt werden. Dazu zählen:

  • Vereinheitlichung der Flugticketabgabe auf EUR 12 
  • Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der bestehenden LKW-Maut
  • Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs
  • Ökologisierung und Erhöhung des Pendlerpauschales
  • Kampf gegen den Tanktourismus in Österreich