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FMA veröffentlicht Enforcement-Prüfungsschwerpunkte für 2016

01 Dezember 2016

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 15. November 2016 die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement veröffentlicht. Diese gelten für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2016 oder später enden. Dabei wurden die am 28. Oktober 2016 von der European Securities and Markets Authority (ESMA) herausgegebenen Prüfungsschwerpunkte für Europa übernommen und um österreichspezifische Sachverhalte ergänzt. Dem Enforcement unterliegen gemäß Rechnungslegungs-Kontrollgesetz österreichische kapitalmarktorientierte Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt notieren. Die Prüfungsschwerpunkte stellen sich wie folgt dar:

 

Darstellung des Abschlusses (IAS 1)

Aufgrund der am 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Disclosure Initiative (Änderungen an IAS 1) wird besonderes Augenmerk auf die Darstellung des Abschlusses gelegt. Darunter fallen die Gliederung der Bilanz, GuV und OCI. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind auszuweisen, wenn sie für das Verständnis der Vermögens-, Finanz oder Ertragslage relevant sind. Zwischensummen wie „operatives Ergebnis“ oder „Betriebsergebnis“ müssen klar und verständlich sein und der Inhalt muss der Bezeichnung entsprechen.

 

Ein weiterer Ausfluss der Disclosure Initiative ist die Vermeidung inhaltsloser Texte bzw einer bloßen Zitierung der IFRS. Die Angaben zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten werden verstärkt auf deren Förderung des Verständnisses der Adressaten geprüft. Weiters werden der Ausweis und Angaben zu komplexen Finanzierungsinstrumenten sowie die Angaben zu Auswirkungen der neuen Standards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 auf den Konzernabschluss besonders unter die Lupe genommen.

 

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13)

Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts liegen Annahmen zugrunde, die kritisch zu hinterfragen sind. Somit werden Prüfungsschwerpunkte bei den Themenbereichen Finanzinstumente (IAS 39), als Finanzanlage gehaltenen Immobilien (IAS 40), Wertminderungen von Vermögenswerten (IAS 36) und Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3) gelegt.  

 

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen und Risikovorsorgen (IAS 37 und IAS 39)

Die Kriterien für Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 inklusive Eventualverbindlichkeiten und Restrukturierungsrückstellungen stehen hier im Fokus. Weiters wird ein Schwerpunkt auf Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten gemäß IAS 39 gelegt, was vor allem für Kreditinstitute von Bedeutung ist.

 

Jahresabschlüsse nach UGB

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die einen (Einzel-)Abschluss nach UGB erstellen, wird die Umsetzung des Rechnungslegungsänderungsgesetzes (RÄG) 2014, das erstmalig ab dem 1.1.2016 anwendbar ist, ein besonderer Schwerpunkt sein. Hervorzuheben sind dabei latente Steuern (§ 198 Abs 8 und 9 UGB), Personalrückstellungen (§ 211 UGB), Wertminderungen von Finanzanlagen (§ 202 Abs 2 UGB) und Rückstellungen im Allgemeinen.

 

Die vollständigen Prüfungsschwerpunkte können hier eingesehen werden.