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Ab 2018 Automatischer Informationsaustausch auch mit Monaco

14 Juli 2016

Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung haben die EU und Monaco mit 12. Juli 2016 ein Steuertransparenz-Abkommen unterzeichnet, dass einen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vorsieht. Der erste Austausch von Informationen ist mit 2018 geplant und soll Daten erfassen, die ab dem 1. Jänner 2017 erhoben werden. Ausgetauscht werden insbesondere Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten von EU-Bürgern, welche Kontoverbindungen im Fürstentum Monaco haben. 

Das Abkommen entspricht dem des Common Reporting Standards der OECD, welches bereits von 101 Staaten (Stand 9. Mai 2016), darunter allen EU-Mitgliedstaaten, unterzeichnet wurde. Österreich hat den Common Reporting Standard mit August 2015 mit dem Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz in nationales Recht umgesetzt. 

Im vergangenen Jahr hat die EU bereits Vereinbarungen zum Automatischen Informationsaustausch mit der Schweiz, Liechtenstein, San Marino und Andorra unterzeichnet. Mit dem Abkommen mit Monaco ist der Automatische Informationsaustausch nun beinahe flächendeckend in ganz Europa umgesetzt. Klares Ziel der Europäischen Kommission ist die Herstellung einer absoluten Steuertransparenz von veranlagtem Kapitalvermögen im Ausland.