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Golden Handshake – es ist nicht alles Gold, was glänzt!

17 Dezember 2019

Wie rechnet man Beendigungsansprüche korrekt ab, damit es nicht anlässlich einer Prüfung der Finanz zu unliebsamen Nachforderungen kommt?

Um eine Kündigungsanfechtung zu vermeiden und Arbeitnehmern den Abschied aus dem Berufsleben schmackhaft zu machen, bieten Arbeitgeber manchmal einen sogenannten „Golden Handshake“ an. Sinn und Zweck sind einerseits das Bestreben nach einer Trennung im Einvernehmen, andererseits, dass diese Abschlagszahlung zu einer möglichst hohen Nettozahlung beim Arbeitnehmer und gleichzeitig zu relativ niedrigen Lohnnebenkosten beim Arbeitgeber führt. Doch lassen das Sozialversicherungs- bzw. das Lohnsteuerrecht solche begünstigten Zahlungen überhaupt zu? Gibt es Betriebsausgabenabzugsverbote?

Kauft man dem Mitarbeiter die Zustimmung zur Auflösung des Dienstverhältnisses ab, spricht man arbeitsrechtlich von der Zahlung einer Abgangsentschädigung. Diese ist in der Sozialversicherung zwar beitragsfrei, doch werden die sogenannten „kleinen“ Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag und -zuschlag zum FLAG sowie die Kommunalsteuer; gesamt rund 7,3%) fällig.

In der Lohnsteuer ist darüber hinaus seit 2014 keine begünstigte Behandlung mehr möglich (bis dorthin war 1/5 der Entschädigung steuerfrei). Es hat eine Versteuerung nach Tarif zu erfolgen.

Zahlungen, die der Arbeitnehmer jedoch aufgrund einer bereits bei Gericht eingebrachten Kündigungsanfechtungsklage als Gegenleistung dafür erhält, dass er die gerichtsanhängige Klage zurücknimmt, sind grundsätzlich neben der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung im Lohnsteuerrecht als Vergleichssumme zu behandeln, sodass 1/5 der Vergleichssumme steuerfrei belassen werden kann. Handelt es sich um einen Mitarbeiter, der dem Abfertigungssystem neu unterliegt, können zusätzlich zum steuerfreien Fünftel, EUR 7.500,00 mit 6% besteuert werden. Hinsichtlich der „kleinen“ Lohnnebenkosten ist jedoch auch diese Zahlung zur Gänze abgabepflichtig.

Die BDO Experten beraten gerne im Zusammenhang mit den richtigen Formulierungen in der schriftlichen Auflösungsvereinbarung, um die oben beschriebenen Begünstigungen in vollem Umfang ausschöpfen zu können. Außerdem können wir Sie mit unseren New Placement Leistungen in Zusammenhang mit einem fairen und wertschätzenden Trennungsprozess professionell begleiten.