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Auswirkungen für Dienstgeber durch die Strukturreform der SV-Träger

17 Dezember 2019

Durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz soll es zu einer Verwaltungsvereinfachung für Dienstgeber kommen. Es werden österreichweit einheitliche Standards geschaffen und künftig erhält der Dienstgeber alle wesentlichen Informationen aus einer Hand. Die Melde- und Beitragsverpflichtungen bleiben unverändert. Dienstgeber melden wie bisher über ELDA. Mit Wirkung ab 1.1.2020 werden die neun Gebietskrankenkassen (GKK) zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst; die bisherigen GKK werden Landesstellen der ÖGK. Die Bearbeitung der Meldungen, Clearingfälle und Zahlungen erfolgt somit künftig in den Landesstellen der ÖGK.

Im Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen sowie im Beitragseinbringungsbereich wird ein  „SPOC“ eingerichtet – ein sogenannter Single Point of Contact. Die bisherigen Beitragskonten pro Bundesland bleiben bestehen. Dienstgeber mit Beitragskonten in nur einem Bundesland werden unverändert von der jeweiligen Landesstelle serviciert. Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern haben künftig bundesweit einen einzigen Ansprechpartner, nämlich die Landesstelle am Sitz des Unternehmens.