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Registrierkassa - Prüfung des Jahresbelegs

22 Jänner 2019

Der Jahresbeleg ist am letzten Tag der getätigten Umsätze, spätestens bis 31.12. des Jahres und somit vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit des Folgejahres, zu erstellen.

Der Jahresbeleg ist auszudrucken, mittels der Belegcheck-App zu überprüfen und aufzubewahren. Die Überprüfung des Jahresbeleges hat bis spätestens 15. Februar des Folgejahres zu erfolgen. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat auf den Zeitpunkt der Überprüfung keine Auswirkung. Es gilt für alle Unternehmer zwingend das Kalenderjahr.

Ansprechpartner:

Mag. (FH) Petra Simonis-Ehtreiber

petra-simonis-ehtreiber@bdo.at