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Purchase Price Allocation nach IFRS 3

09 Dezember 2020

Erich Schelbaum, Director, Prokurist |

Ob Share Deal oder Asset Deal – im Rahmen von Transaktionen muss sich das Konzernrechnungswesen überlegen, wie es diesen Kauf erstkonsolidiert. Da i.d.R. ein Unterschied zwischen Kaufpreis und Eigenkapital des gekauften, neu zu konsolidierenden Unternehmens besteht, sehen UGB1) bzw. IFRS2) Regelungen vor, wie mit einer solchen Differenz umzugehen ist.

Abhängig von der Änderung des Konsolidierungsstatus und der Art der Transaktion- aber idR sowohl im UGB als auch im IFRS - muss der Erwerber (das Konzernrechnungswesen) nach dem Kauf analysieren, warum ein höherer Kaufpreis für das bestehende Eigenkapital bezahlt worden ist. Dabei ist eine Neubewertung der bestehenden Buchwerte sowie eine Identifizierung von neuen immateriellen Vermögenswerten vorzunehmen. Dadurch wird die Differenz zwischen Kaufpreis und bestehendem Eigenkapital auf diese Vermögenswerte allokiert. Die aufgedeckten stillen Reserven bzw. die neu identifizierten immateriellen Vermögenswerte reduzieren die Kaufpreisdifferenz. Als Firmenwert verbleibt nach der Neubewertung der sich als Residualgröße noch ergebende Restwert.


Tipp: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Die Purchase Price Allocation kann starke Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage im Unternehmen haben. Da bei der Aufwertung von abnutzbaren langfristigen Vermögenswerten höhere Abschreibungen mittelfristig zu erwarten sind bzw. bei kurzfristigen Margenaufdeckungen (z.B. bei einem bestehenden Orderbacklog) oftmals bereits im Folgejahr eine Abschreibung folgt, ergibt sich idR insbesondere in den ersten Jahren ein stärkerer negativer Effekt für den Konzern. Es ist daher zu empfehlen, die Auswirkungen auf die Konzernbilanzierung bereits vor dem Kauf in Ihr Vorhaben miteinzubeziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Überlegungen bereits im Vorfeld und geben Ihnen im Rahmen einer Pre Purchase Price Allocation erste Informationen zu möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

BDO begleitet Sie bei der gesamten Transaktion inklusive der Herausarbeitung aller technischen Details zur Neubewertung und Unterstützung bis zur Verbuchung im System. In unserem Bericht i.Z.m. der Purchase Price Allocation sind zudem alle notwendigen Informationen enthalten, die i.d.F. für die Bilanzierung (inkl. Notes) notwendig sind. Zudem kann dieser als Dokumentation und auch gegenüber dem Wirtschaftsprüfer verwendet werden. Durch ihn kann eine Prüfung zügiger abgeschlossen werden.

Auf Basis unserer jahrzehntelangen Erfahrung bei der Erstellung und Prüfung von Purchase Price Allocations ist es uns möglich, diese mit Ihnen effizient und schnell abzuwickeln. Zudem erhalten Sie selbstverständlich auch in der Folge bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte und Firmenwerte (Impairment-Tests) Unterstützung durch uns.

Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen mit Antworten und Lösungen zur Seite! Kontaktieren Sie uns. 
Klemens Eiter, klemens.eiter@bdo.at, +43 5 70 375 - 1401
Erich Schelbaum, erich.schelbaum@bdo.at   +43 5 70 375 - 1607

 

 


1)Vgl. §203 und §254 UGB bzw. KFS/RL 25

 

2)Vgl. IFRS 3 und 10