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Die „Regulatory Sandbox“, eine Chance für FinTechs und innovative Finanzdienstleister

09 Mai 2019

Am 25.4.2019 ging das Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) geändert werden soll, in Begutachtung. Mit diesem soll eine „Regulatory Sandbox“ für Fintech-Start-ups eingerichtet werden.

Die Digitalisierung der Finanzwelt und der damit verbundene Strukturwandel spielt eine wesentliche Rolle für die Zukunft der österreichischen Wirtschaft. Um diese Veränderungen als Chance anzunehmen, hat das Finanzministerium bereits im Jahr 2018 einen Beirat eingerichtet, der sich mit der Regulierung von Kryptowährungen, blockchainbasierten Geschäftsmodellen und innovativen FinTechs auseinandersetzt.

Ein weiterer Schritt soll nun durch den gemäß Ministerialentwurf neu vorgesehenen § 23a FMABG (Regulatory Sandbox) gesetzt werden.

Die speziell für FinTech-Start-ups vorgesehene „Regulatory Sandbox“ soll heimische Innovation fördern und den Standort Österreich für Unternehmen in diesem Bereich attraktiver machen: Die regulatorischen Hürden sollen FinTech-Innovatoren nicht mehr entmutigen. In einer „Sandbox“ können FinTechs zukünftig ihre Geschäftsmodelle erproben und  ihr Modell in Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf die regulatorischen Anforderungen anpassen. Des Weiteren sollen Unternehmen dadurch besser verstehen, welche Chancen und Risiken mit dem zu testenden Geschäftsmodell einhergehen. Ein allfälliger Antrag auf Zulassung zum Teilnehmerkreis einer „Regulatory Sandbox“ soll bei der FMA einzureichen sein.

Für die Aufnahme in eine Sandbox gelten – vereinfacht dargestellt - folgende Voraussetzungen:

  • Das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers basiert auf Informations- und Kommunikationstechnologie.
  • Es muss sich um ein Geschäftsmodell handeln, bei dem eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die Aufsichtsbehörde erforderlich sein wird. Darüber hinaus muss die zu testende Tätigkeit im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen.
  • Für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse.
  • Es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird und dass allfällige offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox geklärt werden können.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen mit 31. Juli 2019 in Kraft treten und werden voraussichtlich bis 31. Dezember 2022 befristet.

Eine ähnliche Regelung besteht seit dem Jahr 2016 im Vereinigten Königreich (UK). Bereits über 80 Unternehmen haben dort von der Regulatory Sandbox profitiert, die Anzahl an Bewerber für die Sandbox ist dabei steigend. Rund 60 dieser Unternehmen sind mit einer Zulassung durch die FCA (Financial Conduct Authority) erfolgreich aus der „Sandkiste“ gestiegen. Ein Teilnahmevorteil besteht darin, die Vertrauenswürdigkeit gegenüber Investoren bzw. potenziellen Kunden zu steigern und gleichzeitig regulatorisch fit zu werden. Letztendlich ist es das Ziel der Sandboxteilnehmer, eine volle Zulassung durch die Aufsichtsbehörden zu erreichen. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsicht und innovativen Finanzdienstleistern soll zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz führen, sowohl für Unternehmer und Investoren als auch für die Öffentlichkeit bzw. die Endnutzer.

Die Begutachtungsfrist endet mit 15.5.2019, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
 

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