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Auswirkung der geplanten Körperschaftsteuersenkung

06 Mai 2019

Mit 1. Mai 2019 wurden die Eckdaten der geplanten Steuerreform bekannt. Für die Zwecke der Bilanzierung (bzw. Prüfung von Jahresabschlüssen) ist dabei insbesondere die geplante Senkung des Körperschaftssteuersatzes in zwei Etappen von besonderem Interesse:

Geplant ist die Reduktion des KöSt-Satzes von derzeit 25% auf 23% für das Jahr 2022 und auf 21% ab dem Jahr 2023.

Da sich dies bereits vorher auf die Bewertung der latenten Steuern auswirken wird, informieren wir aus gegebenen Anlass:

  • Bei der Bewertung der Steuerabgrenzung sind jene Steuersätze zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenz gelten werden.

    Diese Vorgabe zeigt deutlich, dass für die Bewertung der latenten Steuer eine Steuerplanungsrechnung erforderlich ist, die die voraussichtliche Steuerbe- und -entlastung in den einzelnen künftigen Prognosejahren enthält.

  • Die neuen, geringeren Steuersätze können erst dann in der Bewertung herangezogen werden, wenn der künftige Steuersatz mit hinreichender Sicherheit feststeht. Dies ist gegeben, wenn ein Beschluss des Nationalrats in dritter Lesung vorliegt. Eine sofortige Anwendung der geplanten niedrigeren Steuersätze ist daher derzeit noch nicht möglich; die Beschlussfassung ist abzuwarten.