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Ablöse EURIBOR-Referenzzinssätze – Follow Up

18 Februar 2019

Die Arbeitsgruppe zur Ablöse der EURIBOR Referenzzinssätze empfiehlt ab sofort bei Verwendung von EURO-Referenzzinssätzen robuste Fallback-Klauseln in die Verträge aufzunehmen und hat dazu jetzt auch erste Leitlinien veröffentlicht. Die AGRU weist darauf hin, dass gemäß der Benchmark-Verordnung beaufsichtigte Unternehmen wie zB Banken robuste Fall-back Pläne haben müssen, wie mit der Ablöse von Benchmark Zinssätzen umzugehen ist.  
So betont das Papier die Wichtigkeit solcher Klauseln wie folgt: „Continuing to enter into new contracts referencing EONIA or EURIBOR without more robust fallback provisions may increase the risk in the financial system.”

 

Das Originaldokument finden sie hier zum download.

 

Falls Sie weitere Fragen zum spannenden Thema der EURIBOR-Ablöse haben, freuen wir uns über Kontaktaufnahme mit unseren Experten zu dem Thema.