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Aktuelle VwGH-Entscheidung zur Hauptwohnsitzbefreiung

09 Mai 2017

Nur eingeschränkte Befreiung von der ImmoESt beim Verkauf des Hauptwohnsitzes (Eigenheim) mit großem Grundstück

Der Verkauf des Hauptwohnsitzes (Eigenheim, Eigentumswohnung) ist grundsätzlich von der Immobilienertragsteuer befreit.

Nach der Praxis der Finanzverwaltung erfasst die Steuerbefreiung beim Verkauf des Eigenheims das Gebäude und die umgebende Grundstücksfläche von bis zu 1.000 m2. An den VwGH gelangte nun ein Fall, bei dem der Steuerpflichtige sein Wohnhaus mitsamt einer Grundstücksfläche von ca. 3.700 m2 um EUR 3,2 Mio. verkaufte. Das Bundesfinanzgericht entschied - anders als zuvor das Finanzamt - dass die gesamte Grundstücksfläche steuerbefreit sei. Aufgrund der gegen diese Entscheidung erhobenen Revision des Finanzamtes sprach der VwGH aus, dass bei einem bebauten Grundstück das Gebäude mit dem Grund und Boden ein einheitliches Wirtschaftsgut bildet.

Zu diesem einheitlichen Wirtschaftsgut gehört allerdings nur jene Grundstücksfläche, die nach der Verkehrsauffassung mit dem Gebäude eine Einheit bildet. Für die Größe dieser Grundstücksfläche stellt der VwGH auf jenes Ausmaß ab, das nach der Verkehrsauffassung üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist. Soweit die vom Steuerpflichtigen verkaufte Grundstücksfläche die Größe eines für ein Eigenheim üblichen Bauplatzes über-steigt, ist der Verkauf somit steuerpflichtig. Daher gab der VwGH der Revision des Finanzamtes Folge und hob die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts als inhaltlich rechtswidrig auf.

Offen blieb aber die Frage, welche Fläche üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Finanzverwaltung weiterhin an die selbst gewählte Grenze von 1.000 m2 hält.