Abschaffung der Mietvertragsgebühren für Wohnungsmieter ab 11.11.2017
13 November 2017
Am 13.10.2017 hat der Nationalrat – wie bereits berichtet - die Abschaffung der Mietvertragsgebühren für Wohnungsmietverträge beschlossen. Diese Änderung wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2017/147, vom 10.11.2017). Verträge über die Miete von Wohnräumen, bei denen die Gebührenschuld ab dem 11.11.2017 entsteht, sind daher gebührenfrei.
Die Gebührenschuld entsteht bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wie einem Mietvertrag,
- wenn die Urkunde von den Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung;
- wenn die Urkunde von einem Vertragsteil unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den anderen Vertragsteil oder dessen Vertreter.