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Abschaffung der Mietvertragsgebühren für Wohnungsmieter ab 11.11.2017

13 November 2017

Am 13.10.2017 hat der Nationalrat – wie bereits berichtet - die Abschaffung der Mietvertragsgebühren für Wohnungsmietverträge beschlossen. Diese Änderung wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2017/147, vom 10.11.2017). Verträge über die Miete von Wohnräumen, bei denen die Gebührenschuld ab dem 11.11.2017 entsteht,  sind daher gebührenfrei.

Die Gebührenschuld entsteht bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wie einem Mietvertrag,

  • wenn die Urkunde von den Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung;
  • wenn die Urkunde von einem Vertragsteil unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den anderen Vertragsteil oder dessen Vertreter.